Verfügungsfonds 

Sennestadt

Verfügungsfonds

Gemeinsam die Sennestadt gestalten: Unter diesem Motto machen wir den Stadtteil fit für die Zukunft. Und Sie können mitmachen! Wie? Ganz einfach: Sie entwickeln eigene Ideen für zum Beispiel Verschönerungsmaßnahmen, Gemeinschaftsaktionen oder Workshops und machen daraus Ihr Projekt – alleine, zusammen mit Ihren Nachbar*innen oder im Verbund mit Freund*innen oder Vereinen. Und das Beste: bis zu 100 Prozent der Kosten werden Ihnen aus Fördermitteln erstattet.

Wie funktioniert das?

Wir empfehlen zunächst ein Gespräch mit dem City- und Stadtteilmanagement, um sicherzustellen, dass Ihre Idee auch in das Förderprogramm passt. Dort können Sie anschließend auch den Antrag einreichen. Über die Bewilligung aller Anträge entscheidet der Steuerungskreis Sennestadt.

Wie hoch ist die Förderung?

Bei nichtinvestiven Maßnahmen (Gemeinschaftsaktionen, Feste, Workshops etc.) können bis zu 100 Prozent der geplanten Kosten gefördert werden. Bei investiven und investitionsvorbereitenden Maßnahmen (Verschönerungsaktionen, Konzepte, Stadtmobiliar etc.) können bis zu 50 Prozent der Kosten über den Verfügungsfonds übernommen werden.

Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

Der Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt.

An wen kann ich mich wenden?

Anlaufstelle für alle Fragen rund um den Verfügungsfonds ist das City- und Stadtteilmanagement Sennestadt.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Beschreibung der Maßnahme
  • Räumliche Zuordnung
  • Dauer und Zeitraum
  • Kosten- und Finanzierungsübersicht
  • Angaben zum/r Antragsteller*in
  • Das entsprechende Antragsformular und die Förderrichtlinien finden Sie im Download-Bereich.
Kontakt

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  1. Sennestadtring 15a
    33689 Bielefeld
    Sprechzeiten: Mittwoch 10:00 – 16:00 Uhr
    und nach Vereinbarung
  2. JS@stadtentwicklung-sennestadt.de
  3. 0172 757 8419